Bekomme ich auch eine Quittung? Kann ich die Teilnahmegebühr steuerlich geltend machen?
Gerd Friedrich
Letztes Update: vor 4 Jahren
Ja, Sie erhalten eine Rechnung mit Umsatzsteuerangaben.
Diese können Sie ausdrucken und in Ihre Buchhaltung geben. Fortbildungskosten sind zu 100 % Praxiskosten und somit gewinn- und damit steuermindernd.
Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, hängt es von der Zuordnung der Kosten ab. Eine Fortbildung mit rein psychotherapeutischem Inhalt wird eher dem Bereich umsatzsteuerfreie Heilbehandlung zugeordnet, eine IT-Fortbildung bspw. kann u.U. auch dem umsatzsteuerpflichtigen Teil zugeordnet werden. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Steuerberater.