Bekomme ich auch eine Quittung? Kann ich die Teilnahmegebühr steuerlich geltend machen?

Gerd Friedrich

Letztes Update: vor 4 Jahren

Ja, Sie erhalten eine Rechnung mit Umsatzsteuerangaben. 


Diese können Sie ausdrucken und in Ihre Buchhaltung geben. Fortbildungskosten sind zu 100 % Praxiskosten und somit gewinn- und damit steuermindernd. 


Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, hängt es von der Zuordnung der Kosten ab. Eine Fortbildung mit rein psychotherapeutischem Inhalt wird eher dem Bereich umsatzsteuerfreie Heilbehandlung zugeordnet, eine IT-Fortbildung bspw. kann u.U. auch dem umsatzsteuerpflichtigen Teil zugeordnet werden. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Steuerberater.

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